Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II ( insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag ? Dann haben auch Sie Anspruch auf Leistungen nach Bildungs- und Teilhabepaket. (Mehr Informationen)
Wir unterstützen Sie gerne bei der Lernförderung und der Beantragung.
So geht´s:
- Antragsformular besorgen
- Bestätigung der Schule einholen
- Antrag stellen
- Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin zum Probeunterricht!
Rufen sie uns an – Wir beraten sie gerne!